Waffenrechtliche Regelungen in Deutschland
Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Deutschland hat traditionell ein sehr restriktives Waffenrecht.
Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden.
Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Gleichzeitig wurden die waffen- und beschussrechtlichen Vorschriften in zwei Gesetze aufgeteilt.
Aktuelle Fassung der Gesetzestexte
- Das Waffengesetz dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.
- zum Gesetzestext
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung spezifiziert und ergänzt.
- zur Verordnung
- Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
- zum Gesetztestext
